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November 2007

Das sollte man besser unterlassen

Ein A- oder zwei B-Verstöße während der Probezeit verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.

A-Verstöße gegen die StVO




B-Verstöße gegen die StVO




Risiko Disco-Unfälle

Ein weiterer Schwerpunkt der Aufbauseminare liegt auf den so genannten „Disco-Unfällen“. Denn viele der Teilnehmer sitzen deshalb im Seminar, weil sie sich nach einer durchfeierten Nacht mit Alkohol oder Drogen im Blut hinters Steuer gesetzt haben.

Aus diesem Grund gilt seit dem ersten August 2007 ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger. Diese Regelung betrifft nicht nur Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit, sondern zusätzlich alle Fahrer unter 21 Jahren – auch wenn sie ihren Führerschein schon länger haben. Verstöße gegen das Alkoholverbot gelten als A-Verstöße.

Wer nach dem Trinken noch fährt und erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Außerdem muss er an einem Aufbauseminar teilnehmen, bekommt zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) und muss in der Regel eine Geldbuße von 125 Euro zahlen. Bei mehr als 0,5 Promille muss statt des Aufbauseminars ein spezieller Kurs für Alkoholiker absolviert werden.

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Kreuz am Straßenrand (c) DVR
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Internettipps


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www.hast-du-die-groesse.eu
www.cool-fahren-sprit-sparen.de
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