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Dezember 2008: Umgang mit Mitgängerflurförderzeugen

Unterwiesen und beauftragt

Mitgängerflurförderzeuge – egal ob beladen oder nicht – dürfen nur mit abgesenkten Gabeln bewegt werden. Ansonsten wäre der Schwerpunkt zu hoch: Kippgefahr.



Jeder kennt sie, jeder hat sie schon einmal in Aktion gesehen, aber nicht jeder darf sie bedienen: Gemeint sind die so genannten „Mitgängerflurförderzeuge“, besser bekannt als Elektrohubwagen, Gabelhubwagen, Ameisen, Emeisen oder Schildkröten. Sie alle sind immer dann extrem hilfreich, wenn es zu anstrengend wäre, Lasten per Hand zu transportieren, der Einsatz starker Gabelstapler jedoch zu aufwändig oder aus räumlichen Gründen nicht möglich ist. Absolut unentbehrlich sind sie beim Aus- und Einlagern palettierter Ware und wenn es darum geht, Lkw zu ent- beziehungsweise beladen.

Ohne Unterweisung geht nichts

Sich einfach den nächstbesten Hubwagen greifen und los geht`s? Von wegen. Mitgängerflurförderzeuge dürfen nur von Personen bedient werden, die für diesen Job beauftragt und in der Handhabung – theoretisch wie praktisch – unterwiesen wurden. Optimal, wenn die Grundlage für den theoretischen Teil einer solchen Unterweisung die Betriebsanweisung ist. Sie sollte für alle Fälle als Kopie ausgehändigt und am besten am Gerät selbst oder an einer gut einzusehenden Stelle in der Nähe des Einsatzgebietes angebracht werden. In der Betriebsanweisung muss alles drinstehen, was der Beschäftigte zu wissen hat, um sicher und unfallfrei mit dem betreffenden Gerät umgehen zu können. Das heißt auch, dass sie genau auf die örtlichen Gegebenheiten und das jeweilige Fahrzeug zugeschnitten sein muss.

Erst prüfen, dann fahren

Wer unterwiesen und beauftragt wurde, kann im Prinzip direkt mit der Arbeit loslegen. Allerdings muss jeder, der mit einem Hubwagen umgeht, vor Beginn der täglichen Arbeit einen prüfenden Blick auf sein Fahrzeug werfen.

Wichtig sind folgende Checks:Wer bei dieser Prüfung irgendwelche Mängel feststellt, muss das sofort seinem Vorgesetzten mitteilen. Der hat dann zu entscheiden, ob und wann er für Abhilfe sorgt oder ob er den Hubwagen aus dem Verkehr zieht.


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