www.nextline.de wird seit Dezember 2010 nicht mehr aktiv gepflegt, bleibt aber als Materialsammlung online. Lehrkräfte, Ausbilder und Schüler beziehungsweise Auszubildende finden hier unter anderem die gesammelten Jahrgänge von 2005 bis 2010 aller erschienenen Unterrichtshilfen und ARBEIT UND GESUNDHEIT-next-Ausgaben, teilweise mit Foliensätzen. Diese Materialien sind auch als CD-ROM erhältlich.

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Kleiner Schnitt …Bei leichten Unfällen wie kleinen Schnittwunden und Prellungen genügt häufig die medizinische Erstversorgung durch den Arzt und eventuell eine Nachuntersuchung.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zahlen auch hier – wie bei jedem Arbeitsunfall – sämtliche Kosten für die Behandlung.

… oder lebensgefährliche Verletzung?Alle Unfälle, die mehr als eine medizinische Erstversorgung erfordern, werden von einem Sachbearbeiter des Unfallversicherungsträgers persönlich bearbeitet. Im Vordergrund steht die optimale medizinische Versorgung mit dem Ziel, den Verletzten möglichst schnell für seinen Job wieder fit zu machen. Der Unfallsachbearbeiter steuert die Behandlung und sorgt zum Beispiel dafür, dass der Patient in eine bestimmte Klinik verlegt wird. Er kümmert sich auch um die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Gehhilfen und reserviert gegebenenfalls frühzeitig einen Platz in einer Rehabilitationseinrichtung. Schwerverletzte werden von den Berufshelfern der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen bereits im Krankenhaus besucht. Der Berufshelfer kennt sich bestens in allen Rehabilitationsfragen aus und bespricht bereits während der stationären Behandlung und später zu Hause mit dem Verletzten und auch mit dem Arbeitgeber, wie es weitergeht, wenn die Behandlung abgeschlossen
ist. Kann der Patient unter gewissen Bedingungen doch wieder an seinen Arbeitsplatz oder einen anderen zurückkehren? Müssen im Unternehmen oder zu Hause eventuell behindertengerechte Umbaumaßnahmen
in dieWege geleitet werden? Das sind nur einige Beispiele für wichtige Fragen, bei deren Lösung die Unfallversicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützt.

Versichert,wenn man mit den Kollegen sportelt? Sport zu treiben macht Spaß, fördert die Gesundheit,
baut Stress ab und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Betriebssport, und in der Regel sind die Mitarbeiter auch hierbei gesetzlich versichert. Vorausgesetzt, es werden einige Kriterien erfüllt: So muss der Sport als Ausgleich für die Belastungen amArbeitsplatz dienen. Die Sportart spielt dabei keine Rolle. Der Betriebssport muss außerdem regelmäßig stattfinden. Es muss ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber die Örtlichkeit zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt. Versichert sind die Mitarbeiter nicht nur beim Betriebssport selbst, sondern auch auf demWeg dorthin und zurück nach Hause oder zum Arbeitsplatz. Wichtig ist
jedoch, dass nicht sportliche Höchstleistungen oder die Teilnahme anWettkämpfen im Mittelpunkt stehen. Tritt eine Betriebsmannschaft zum Beispiel bei einem Fußballturnier an, so haben die Spieler in der Regel keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Nicht versichert sind auch sportliche Betätigungen von Betriebsangehörigen, die als Freizeitgestaltung zu bewerten sind (z. B. eine mehrtägige Skifreizeit).

Quelle: www.dguv.de
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