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Junge Frau wehrt mit den Händen etwas ab.

Mai 2005

Gefahrstoffe - Kontaktsperre

Was haben Klebstoffe, Toilettenreiniger, Nagellackentferner, Autoabgase, Pflanzenschutzmittel und Blondierpasten gemeinsam? Mehr als man denkt! Sie alle enthalten Stoffe, die unsere Gesundheit gefährden können. Wer nicht krank werden will, sollte sie sich vom Leib halten!



Jeder hat sie schon mal gesehen, die orangefarbenen Quadrate mit den schwarzen Totenköpfen, explodierenden Bomben, lodernden Flammen oder dem nach Luft schnappenden Fisch unter einem Baum. Diese Symbole signalisieren: Vorsicht! In diesem Behälter oder in dieser Verpackung befindet sich ein Gefahrstoff. Er ist giftig, ätzend, reizend, kann Brände und Explosionen auslösen oder die Umwelt schädigen.

Leider sieht man vielen Stoffen ihre Gefährlichkeit nicht an und ihre schädlichen Wirkungen werden oft erst nach längerem und häufigerem Kontakt spürbar. Gerade das macht sie so gefährlich. Noch immer sterben jährlich in Deutschland zirka 1.000 Menschen an den Spätfolgen des Umgangs mit Asbest. Das ist ein mineralischer Naturstoff, der früher zum Beispiel in Bremsbelägen, Isoliermaterialien, Dachplatten und Wandverkleidungen verarbeitet wurde. Wer Asbeststaub oder -fasern schutzlos eingeatmet hat, trägt ein hohes Risiko Jahrzehnte später an Asbestose oder Lungenkrebs zu erkranken und daran zu sterben.

Sich schlau machen!


Nur wer die gefährlichen Stoffe, mit denen er umgeht, genau kennt, kann sich vor ihnen schützen. Das gilt am Arbeitsplatz genauso wie zu Hause. Denn auch hier gibt es genügend Produkte, die auf Dauer alles andere als gesund sind. Zum Beispiel Lacke, Kleber, Reinigungsbenzin, Backofenspray, Abbeizer, Desinfektionsmittel und und und.

Die erste und wichtigste Informationsquelle ist die Kennzeichnung auf der Verpackung. Die ist bei allen Produkten, die gefährliche Stoffe in einer bestimmten Menge bzw. Konzentration enthalten, vorgeschrieben und enthält die Stoffbezeichnung (Name), die Gefahrensymbole und die Gefährlichkeitsmerkmale. Zudem gibt sie erste Hinweise darauf, wie man sich gegen diese Gefahren schützen kann. Die so genannten R-Sätze (Risiko-Sätze) weisen auf die Art der Gefahr hin. Beispiel: R 21 „Gesundheits-schädlich bei Berührung mit der Haut“ oder R 37 „Reizt die Atmungsorgane“. Die S-Sätze (Sicherheitsratschläge) geben Hinweise für einen sicheren Umgang, zum Beispiel S 30 „Niemals Wasser hinzugießen“ oder S 39 „Schutz-brille/Gesichtsschutz tragen“.

Außerdem muss so eine Kennzeichnung noch den Namen und die Adresse des Herstellers enthalten – für den Fall, dass man mehr Informationen benötigt.

Am Arbeitsplatz ist die zweite wichtige Informationsmöglichkeit die Betriebsanweisung. In ihr müssen die beim Umgang mit Gefahrstoffen auftretenden Gefahren beschrieben werden. Vor allem aber steht darin, wie man sich an diesem speziellen Arbeitsplatz verhalten soll und vor den beschriebenen Gefahren schützen kann. Und es genügt nicht, die Betriebsanweisung ans schwarze Brett zu pinnen oder den Beschäftigten mal eben in die Hand zu drücken. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass sie direkt am betroffenen Arbeitsplatz ausgehängt wird. Und dass die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Arbeit und danach regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr, persönlich informiert werden. Zugegebenermaßen klappt das in größeren Firmen und Unternehmen oft besser als in kleinen Handwerksbetrieben mit nur einer Handvoll Angestellten.

Tipp:


Wer mit gefährlichen Arbeitsstoffen arbeiten muss und „seine“ Betriebsanweisung vergeblich sucht bzw. noch nie persönlich über die Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde, sollte sich nicht scheuen, direkt beim Vorgesetzten oder der Sicherheitsfachkraft mal nachzufragen.





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