www.nextline.de wird seit Dezember 2010 nicht mehr aktiv gepflegt, bleibt aber als Materialsammlung online. Lehrkräfte, Ausbilder und Schüler beziehungsweise Auszubildende finden hier unter anderem die gesammelten Jahrgänge von 2005 bis 2010 aller erschienenen Unterrichtshilfen und ARBEIT UND GESUNDHEIT-next-Ausgaben, teilweise mit Foliensätzen. Diese Materialien sind auch als CD-ROM erhältlich.

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Höhenarbeiten

Arbeiten zwischen Himmel und Erde

Next: Kommt es wirklich vor, dass in der Praxis untrainierte Mitarbeiter in einen Gurt gesteckt und in die Höhe geschickt werden?

Einhaus: Es gibt durchaus Betriebe und Branchen, in denen müsste ein Risiko-bewusstsein geweckt und geschärft werden. Renommierte Unternehmen sind sich dagegen der Gefahren und ihrer Verantwortung für die Beschäftigten bewusst. Sie wählen für solche Arbeiten nur geeignete und qualifizierte Mitarbeiter aus. Die haben alle ein spezielles Training hinter sich und wurden entsprechend unterwiesen.

Next: Warum gibt es denn keine Vorschrift, die ein spezielles Training für Höhenarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit vorschreibt?

Einhaus: Bislang ist es so, dass es in die Zuständigkeit des Unternehmers fällt, die erforderliche Qualifikation des Mitarbeiters durch eine Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Berufsgenossenschaften raten natürlich unbedingt zu einem speziellen Training und der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G 41 „Arbeiten unter Absturzgefahr“, die eine persönliche Eignung des Beschäftigten im Vorfeld überprüft. Anweisungen zur Durchführung von seilunter-stützten Arbeiten gibt die Betriebssicherheitsverordnung.*

Next: Dürfen Auszubildende überhaupt unter solchen Bedingungen arbeiten?

Einhaus: Gefährliche Arbeiten – und dazu zählen natürlich Höhenarbeiten – dürfen generell nur von geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden. Und auf jeden Fall erst ab 18 Jahren. So steht es zum Beispiel in der Berufsgenossenschaftlichen Informationsschrift „Handbetriebene Arbeitssitze“.** Wir raten den jungen Leuten, in Abstimmung mit den Unternehmen auf keinen Fall ein Risiko einzugehen. Denn eine kleine Unachtsamkeit, ein Fehltritt oder ein „heldenhafter“ Auftritt können ausreichen und die Absturz-katastrophe ist perfekt.

* BetrSichV 2003
** BGI 772


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Wer Fragen zu seilunterstützten Arbeiten und Absturzgefahren hat, kann sich direkt mit Marco Einhaus in Verbindung setzen:


Berufsgenossenschaft Metall Süd Arnulfstr. 283 80639 München
Tel. 089/17918-15658
E-Mail: marco.einhaus@bgm-s.de

Auskünfte gibt auch Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper. Er ist Obmann des Sachgebietes für Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz im Fachausschuss PSA der Berufsgenossenschaften und unter der Telefonnummer 0231/5431-1009 zu erreichen.




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