Höhenarbeiten
Arbeiten zwischen Himmel und Erde
Next: Kommt es wirklich vor, dass in der Praxis untrainierte Mitarbeiter in einen Gurt gesteckt und in die Höhe geschickt werden?Einhaus: Es gibt durchaus Betriebe und Branchen, in denen müsste ein Risiko-bewusstsein geweckt und geschärft werden. Renommierte Unternehmen sind sich dagegen der Gefahren und ihrer Verantwortung für die Beschäftigten bewusst. Sie wählen für solche Arbeiten nur geeignete und qualifizierte Mitarbeiter aus. Die haben alle ein spezielles Training hinter sich und wurden entsprechend unterwiesen.
Next: Warum gibt es denn keine Vorschrift, die ein spezielles Training für Höhenarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit vorschreibt?
Einhaus: Bislang ist es so, dass es in die Zuständigkeit des Unternehmers fällt, die erforderliche Qualifikation des Mitarbeiters durch eine Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Berufsgenossenschaften raten natürlich unbedingt zu einem speziellen Training und der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G 41 „Arbeiten unter Absturzgefahr“, die eine persönliche Eignung des Beschäftigten im Vorfeld überprüft. Anweisungen zur Durchführung von seilunter-stützten Arbeiten gibt die Betriebssicherheitsverordnung.*
Next: Dürfen Auszubildende überhaupt unter solchen Bedingungen arbeiten?
Einhaus: Gefährliche Arbeiten – und dazu zählen natürlich Höhenarbeiten – dürfen generell nur von geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden. Und auf jeden Fall erst ab 18 Jahren. So steht es zum Beispiel in der Berufsgenossenschaftlichen Informationsschrift „Handbetriebene Arbeitssitze“.** Wir raten den jungen Leuten, in Abstimmung mit den Unternehmen auf keinen Fall ein Risiko einzugehen. Denn eine kleine Unachtsamkeit, ein Fehltritt oder ein „heldenhafter“ Auftritt können ausreichen und die Absturz-katastrophe ist perfekt.
* BetrSichV 2003
** BGI 772




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