next Wissen
Ersthelfer-Basics
Betriebliche Ersthelfer müssen sein
Jeder Unternehmer muss in seinem Betrieb sicherstellen, dass wirksam Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehört unter anderem eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern, die als Ersthelfer ausgebildet sind. Die Beschäftigten, die sich für eine Ersthelferausbildung zur Verfügung stellen, werden für die Zeit der Schulung vom Arbeitgeber freigestellt und die Kosten übernimmt die jeweilige Berufgenossenschaft. Die Ausbildung erfolgt durch anerkannte Hilfsorganisationen, zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz oder der Arbeiter-Samariter-Bund. Sie besteht aus einem acht Doppelstunden umfassenden Grundlehrgang und einem regelmäßigen, mindestens alle zwei Jahre zu wiederholenden Erste-Hilfe-Training (vier Doppelstunden).
Erste Hilfe: Je schneller, desto besser

Je schneller die Erste Hilfe, desto größer die Überlebenschancen
Die Grafik verdeutlicht, dass bei lebensbedrohlichen Verletzungen Erste-Hilfe-Maßnahmen in den ersten fünf Minuten nach dem Unfall einsetzen müssen. Bei längerer Verzögerung haben die Maßnahmen deutlich weniger Aussichten auf Erfolg. Deshalb ist ein sofort am Unfallort eingreifender Ersthelfer extrem wichtig. Der professionelle Rettungsdienst kann in sehr günstigen Fällen drei bis fünf Minuten nach der Benachrichtigung am Unfallort sein.
Jeder muss ran
Jeder ist gesetzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet – ganz gleich, ob man eine entsprechende Ausbildung hat oder nicht. Wer bei einem Unfall wegschaut, obwohl er Hilfe leisten könnte, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Eine Ein-schränkung dieser Pflicht besteht nur bei erheblicher eigener Gefahr. So sind zum Beispiel Nichtschwimmer nicht verpflichtet, in ein tiefes Gewässer zu springen, um einen ertrinkenden Menschen zu retten. Allerdings müssten sie versuchen, dem Ertrinkenden einen möglicherweise vorhandenen Rettungsring zuzuwerfen. In jedem Fall aber müssen sie auf schnellstem Wege andere Hilfe herbeiholen.
Wichtig: Wer Erste Hilfe leistet und dabei etwas falsch macht, kann nicht auf Schadenersatz verklagt werden.




![[Logo] www.jugend-arbeitsschutz-preis.de](/images_nextline/JAZ_Farbe.gif)
